Minijobs als Mittel gegen den Personalmangel
Um 450 Euro-Kräfte, sogenannte Mini-Jobs, kommt kaum ein Arbeitgeber herum. Sie waren und sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Franchise-Branche. Die speziellen rechtlichen Voraussetzungen dieses Angestelltenverhältnisses – Minijobber sind weder kranken- noch arbeitslosenversichert – haben dazu geführt, dass geringfügig Beschäftigte in hohem Maße unter den Folgen der Corona-Pandemie litten. Im Webinar zum „450 Euro Vergütungspaket“ von ETL Franchise gaben der Arbeitsrechtler Dr. Uwe Schlegel und Christian Schindler, zertifizierter Steuerberater für das Hotel- und Gaststättengewerbe, Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Möglichkeiten und Fallstricken bei Minijobs. Zusätzlich präsentierten die beiden Experten wertvolle Tipps für Arbeitgeber, wie sie das Angestelltenverhältnis attraktiv und nachhaltig gestalten.
Entstanden ist so eine „Checkliste“, die in sechs Punkten die wichtigsten (steuer-)rechtlichen Regelungen für die Beschäftigung von 450 Euro-Kräften skizziert. Durch die Allgemeingültigkeit der Informationen fungiert die Checkliste als wertvoller Ratgeber für andere Branchen vieler Sparten vom Gesundheitswesen bis zur Veranstaltungsbranche.
Im Gespräch mit ETL-Expertin Sabine Krämer beleuchteten Dr. Uwe Schlegel und Christian Schindler unter anderem, wie sich der Minijob im Zuge der neuen Regierungskoalition und einer möglichen Anhebung des Mindestlohns entwickeln könnte. Insbesondere wies Dr. Schlegel darauf hin, dass der Minijob zwar viele Möglichkeiten für einen flexiblen Arbeitseinsatz bietet, dabei jedoch wichtige Voraussetzungen beachtet werden müssen. So zum Beispiel, wenn es um die Anstellung von Ehepartnern und Familienangehörigen geht.
Trotz der vielen rechtlichen Hürden und möglicher künftiger Änderungen bleibt der Minijob weiter ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, so das Fazit der Experten im Webinar.
Das ganze Webinar sehen Sie kostenlos hier:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.