Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber müssen auch für Altverträge Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen
Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will muss rechtzeitig zusätzlich vorsorgen, beispielsweise mit einer betrieblichen Altersvorsorge, die mittlerweile viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden anbieten.. Aktuell muss der Arbeitgeber diesen Vorteil bereits für alle ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen weitergeben. Ab dem 1. Januar 2022 sind auch alle vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen zuschusspflichtig.