Wann haben Arbeitnehmende Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Franchise-Unternehmer sind meist auch Arbeitgeber. Als solche sind sie grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn ihre Mitarbeiter erkranken. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgeltFG).
Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Und der Mitarbeiter muss wegen der Krankheit auch tatsächlich arbeitsunfähig sein. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht für die Dauer von bis zu sechs Wochen.
Arbeitgeber müssen dabei die „normale“ Vergütung fortzahlen. Doch was ist unter „normaler“ Vergütung zu verstehen und wie ist die Entgeltfortzahlung konkret zu berechnen? Muss der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung komplett alleine aufkommen und unter welchen Voraussetzungen haben Arbeitgeber nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Anspruch darauf, dass ihnen ein Teil der gezahlten Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse des Arbeitnehmers erstattet wird?
Die ETL Rechtsanwälte beantworten diese und weitere Fragen in ihren „FAQ zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“.